Das australische Studienjahr hat normalerweise zwei Semester beginnend jeweils um den Monatswechsel Febr./März und Juli/August. Das Auslandssemester dauert also maximal ein halbes Jahr, und das Auslandsjahr umfasst dementsprechend zwei Studiensemester. Dieses auch als „Study Abroad“ bezeichnete Auslandsstudium ist möglich im Bereich Undergraduate (bspw. Bachelor) und im Bereich Postgraduate (bspw. Master).
Schon die vergleichsweise kurze Dauer dieser Form des Auslandsstudiums lässt erkennen, dass es hier nicht um das Erreichen eines akademischen Abschlusses geht.
Als sogenannter „Non Degree Student“ bewirbt man sich nicht für einen Studiengang, sondern für 3-4 Kurse pro Semester mit dem Ziel, diese von der Heimatuniversität in Deutschland anerkannt zu bekommen. Ebenfalls möglich ist es, fachfremde Kurse zu belegen, bspw. wenn diese eine sinnvolle Erweiterung des eigenen Studienspektrums darstellen bzw. die Gastuniversität auf diesem Gebiet als Top-Institution bekannt ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, das Auslandssemester bzw. Auslandsjahr mit einem Praktikum, dem sog. Internship zu kombinieren.
Wenn die Anerkennung der während des Auslandsstudiums in Australien besuchten Kurse wichtig ist, empfiehlt es sich
- ein so genanntes „Learning Agreement“ mit der Heimathochschule abzuschließen, das die Anerkennung der einzelnen Kurse an der Gastuniversität regelt
- die Ausstellung eines sogenannten „Transcript of Records“ durch die australische Universität. Dieses ToR dokumentiert die besuchten Kurse bzw. die erbrachte Studienleistung durch eine standardisierte Aufstellung der absolvierten Lehrveranstaltungen und die dabei erreichten Noten bzw. Anrechnungspunkte oder Credits.
Zulassungsvoraussetzung für das Auslandsemester / Auslandsjahr:
- Abitur bzw. Fachhochschulreife
- mindestens zwei absolvierte Semester an der Heimatuniversität (hier sind Ausnahmen möglich)
- Nachweis der Englischkenntnisse (IELTS, TOEFL, DAAD ggf. in Kombination mit guten englischen Noten in den letzten beiden Schuljahren). Siehe dazu auch den Abschnitt „Sprachtest“ auf der Seite „Bewerbung an einer Universität in Australien“.
Die Finanzierung eines Auslandssemesters / Auslandsjahrs wird dadurch erleichtert, dass ein dafür gewährtes Auslands-BAföG nicht auf ein in Deutschland bewilligtes BAföG angerechnet wird. Zumindest dahingehend ist die Anerkennung der in Australien absolvierten Kurse nebensächlich. Mehr dazu auf der Seite „Finanzierung“.