In Australien erbrachte Studienleistungen werden in Deutschland keinesfalls automatisch anerkannt. Deshalb sollten sich alle, für die diese Anerkennung wichtig ist, mit einigem Vorlauf vor Beginn des Auslandsstudiums um individuelle Klärung dieses Problems kümmern.
Grundsätzlich ist die Heimathochschule für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig, wobei seitens des Studierenden ein Anspruch auf Anerkennung besteht, so weit bei den nachgewiesenen Leistungen kein wesentlicher Unterschied zur Heimathochschule besteht. Dieser „wesentliche Unterschied“ ist allerdings interpretationsfähig, und deshalb sollte man sich darauf nicht verlassen und besser einen anderen Weg wählen.
Die Chance auf Anerkennung lässt sich deutlich erhöhen durch folgende Maßnahmen bzw. Nutzung nachfolgender Informationen:
- entsprechende Auswahl von Fächern bzw. Kursen an der Gastuniversität. Je weniger „exotisch“ diese Lehrveranstaltungen sind, desto eher werden vergleichbare Kurse an der Heimatuni existieren, die als Maßstab dienen können.
- Fragen kostet nichts. Die universitären Institutionen, die im Anschluss vom Auslandsstudium über die Anerkennung zu entscheiden haben, kann man auch im Vorfeld miteinbinden. Ansprechpartner sind der eigene Lehrstuhl, das Prüfungsamt oder auch das Akademische Auslandsamt.
- In diesem Zusammenhang empfiehlt sich auch der Abschluss eines sog. „Learning Agreement“. Das ist ein Studienvertrag mit einer Liste zu absolvierender Kurse bzw. Lehrveranstaltungen, der zwischen Student, Heimathochschule und Gastuniversität geschlossen wird. Innerhalb Europas ist das Learning Agreement gang und gäbe. In wie weit eine Gastuniversität in Australien mit eingebunden werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden.
- Im Rahmen des Erasmus-Programms wurde das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt, um im europäischen Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen vergleichbar zu machen. Auch in Australien arbeiten alle Universitäten mit einem allerdings individuellen Credit-System. Viele Deutsche Hochschulen, die mit australischen Partner-Universitäten zusammenarbeiten, haben feste Umrechnungsfaktoren, mit denen der Wert eines Credits jeder dieser Universitäten in ECTS umgerechnet werden kann.
- Transcript of Records: Unter dem ToR versteht man eine detaillierte Aufstellung aller Studien- und Prüfungsleistungen, die während des Auslandsstudiums erbracht wurden. Es enthält unter anderem die besuchten Lehrveranstaltungen bzw. Module, die universitätsspezifischen Leistungspunkte und die Prüfungsnoten. Für den Anerkennungsantrag nach dem Auslandsstudium ist das ToR ein wichtiger Nachweis für die tatsächlich erbrachten Leistungen und deren Erfolg.
Auch für die Anerkennung von Abschlüssen ist zunächst die Heimat-Hochschule zuständig, und zwar die jeweiligen Fakultäten oder Fachbereiche. Deren Entscheidung kann man relativ präzise vorhersagen, wenn man weiß, dass auch diese sich nach der Anabin-Liste richten werden.
Hinter Anabin versteckt sich das „Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse“ mit Details über das Bildungswesen und die Abschlüsse sowie deren Wertigkeit für 50 Länder inklusive Australien.
Diese Datenbank entstand auf Initiative der deutschen Kultusminister-Konferenz und ist daher in allen Bundesländern anerkannt und dient als Grundlage für deren Entscheidungen in Fragen der Anerkennung.
Graduate Certificate und Graduate Diploma – egal ob an einer Universität oder an einer TAFE-Einrichtung erworben – werden in Deutschland nicht als eigenständige Abschlüsse anerkannt. Insofern eignen sich diese Studiengänge tatsächlich eher im Rahmen eines angestrebten Weiterstudiums in Australien.